Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
Mittlerweile gibt es durch die Agentur für Arbeit zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, denen es nicht möglich ist, anderweitig Unterstützung - beispielsweise vom Arbeitgeber – zu erlangen.
Eine passende Beihilfe ist hierbei für jede Situation geboten und subventioniert den betroffenen Beschäftigten bei der Finanzierung der jeweiligen erforderlichen Fortbildung. Auch bei Jobverlust öffnet zum Beispiel eine Umschulung, die finanziell vom Jobcenter getragen oder gefördert wird, neue Türen.
Bildungsgutschein
Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung durchlaufen, besteht für Sie die Möglichkeit, von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter Unterstützung in Form eines Bildungsgutscheins entgegenzunehmen.
Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter werden hierbei aufkommende Kosten bestimmter Bildungsmaßnahmen übernommen. Der genaue Rahmen der Leistungen wird vor Beginn gesetzt.
Jeder Bildungsgutschein ist zeitlich befristet und nur für Angebote zugelassener Bildungsträger gültig.
Ein solcher Gutschein kann von Arbeitslosen als auch Berufstätigen angefordert werden. Anspruch darauf kann allerdings nur bei einer Notwendigkeit einer Weiterbildung bzw. Umschulung erhoben werden.
Eine Notwendigkeit besteht beispielsweise, wenn…
- dadurch Arbeitslosigkeit beendet werden kann
- dadurch Arbeitslosigkeit vermieden werden kann
- ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Eine Kostenübernahme mit Bildungsgutschein erfolgt für die jeweiligen Lehrgangskosten sowie die Prüfungsgebühren. Zudem können Ausgaben für Bücher, Fahrtkosten und Kinderbetreuung übernommen werden. Falls Ihre Bildungsmaßnahmen an einem anderen Ort stattfinden, können Sie durch einen passenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung rückvergütet bekommen.
Im Zuge einer persönlichen Beratung bei der Agentur für Arbeit können Sie einen solchen Bildungsgutschein beantragen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein offizielles Schreiben, durch welches Sie entweder durch die Bundesagentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter eine Förderung und einen Träger für diese erhalten. Dies ermöglicht beispielsweise die Finanzierung einer Fort- oder Weiterbildung durch einen Bildungsträger:
Der AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besteht aus folgenden drei Säulen:
- MPAV = Vermittlung – Maßnahmen bei einem Träger private Arbeitsvermittlung
- MAG = Probearbeit – Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für zum Beispiel ein Praktikum oder Probearbeit bei einer Firma
- MAT = Fortbildung – Maßnahmen bei einem Träger wie z.B. Umschulungen / Fortbildung
- zur Einführung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt wie zum Beispiel durch Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching oder Orientierung & Erprobung
- zur Kenntniserlangung, Defizitreduktion oder kompletten Defizitabbau von Vermittlungsbarrieren wie zum Beispiel durch einen Sprachkurs oder Führerschein
- zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit wie zum Beispiel Erstberatung oder Erstellung eines Konzepts gemeinsam mit der IHK
Zudem hilft der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Arbeits- und Ausbildungssuchenden bei der Jobsuche. Anwendbar ist dieser auch für Weiterbildungen einer Dauer von 6-8 Wochen. Hierzu gehören zum Beispiel Bewerbungscoachings und betriebliche Trainings. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in kleineren Weiterbildungen heranzuziehen. Von einem begleiteten Einstieg in das Berufsleben bis zur intensiven Vorbereitung auf die IHK-Sachprüfung gemäß § 34a GewO ist alles denkbar.
Um den AVGS zu beantragen zu können, ist ein Beratungstermin bezüglich der aktuellen beruflichen Lage bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit oder Jobcenter notwendig. Bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine personalisierte Version des Gutscheins.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann von folgenden Personen angefordert werden:
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Nichtleistungsbezieher
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG für Arbeitnehmer ist eine gesetzlich geregelte Subvention, welche Beschäftigten in finanzieller Hinsicht den Rücken stärkt.
Jeder, der sich mit einer Fortbildung zu einem der folgenden Berufe weiterqualifiziert, kann das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen:
- Betriebswirt
- Fachwirt
- Erzieher
- Fachkaufmann/frau
- Handwerks- und Industriemeister
- Techniker
Außerdem besitzt das Aufstiegs-BAföG Gültigkeit für 700 gleichzusetzende Kompetenzprofile.
Die Rahmenbedingungen, um diese Förderung wahrnehmen zu können, beinhalten die Prüfungszulassung sowie die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung. Das Aufstiegs-BAföG ist völlig altersunspezifisch und es können Abiturienten, Studienabbrecher, Studierte mit Bachelorabschluss und Ausländer gefördert werden.
Hochschulabsolventen, die im Besitz eines Masters oder eines staatlichen Abschlusses sind, sowie Schüler und Studierende in der ersten Ausbildung sind von dieser Subvention jedoch ausgeschlossen. Fortbildungen werden unterstützt, wenn die angestrebte Qualifizierung einen höheren Stellenwert als ein Berufsfachschulabschluss, eine Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung hat.
Zudem muss der Lehrgang folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestdauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Bei Vollzeitmaßnahmen: Gewährleistung der Vollzeit-Fortbildungsdichte (25 Unterrichtstunden/Woche an 4 Werktagen)
- Maximaldauer von 3 Jahren bei Vollzeitmaßnahmen
- Bei Teilzeitmaßnahmen: Gewährleistung der Teilzeit-Fortbildungsdichte (min. 18 Unterrichtsstunden im Monat)
- Maximaldauer von 4 Jahren bei Teilzeitmaßnahmen
- Bei Fernlehrgängen: Erfüllung der Voraussetzungen des AFBG sowie der Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes
- Bei mediengestützten Lehrgängen: Ergänzung durch Präsenzunterricht oder eine entsprechende verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 und wiederkehrende Erfolgskontrollen.
Das Aufstiegs-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden!