Umschulungen
Umschulung als neuer beruflicher Lebensweg
Nicht selten muss man aufgrund von gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen einen neuen beruflichen Weg einschlagen. Auch durch die Corona-Krise bedingte Kündigungen in bestimmten Wirtschaftsbereichen, von denen man nicht sicher ist, wie sie sich in Zukunft weiterentwickeln, können dazu beitragen, dass ein neuer Beruf angestrebt wird. Eine absolvierte Umschulung ist eine gute Möglichkeit, beruflich schnell wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Was macht eine Umschulung aus?
Durch eine Umschulung erlangt man einen anerkannten Berufsabschluss. Der Unterschied zu einer Ausbildung ist, dass bereits eine Erstausbildung absolviert wurde und nun eine komplett neue berufliche Richtung angestrebt wird. Laut Statistik lassen sich in Deutschland jedes Jahr rund 50.000 Menschen umschulen.
Umschulungen werden in fast allen Bereichen angeboten. Sie können schulisch, dual oder überbetrieblich erfolgen und enthalten immer ein mehrmonatiges Praktikum, um die Kenntnisse aus dem Unterricht in der Praxis anwenden zu können bzw. zu vertiefen. Die Dauer einer Umschulung beträgt in der Regel zwei Jahre in Vollzeit.
Umschulungen werden staatlich gefördert
Da eine Umschulung sehr kostenintensiv ist, wird sie meistens von einem sogenannten Leistungs- oder Kostenträger übernommen, wie der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung.
Um eine Umschulung machen zu können, sind in erster Linie Voraussetzungen grundlegend, wie die Volljährigkeit, ausreichend Deutschkenntnisse sowie eine bereits abgeschlossene Erstausbildung. Entscheidend für die Förderung sind wiederum wichtige Gründe dafür, dass man seinen vorher erlernten Beruf zukünftig nicht mehr ausüben kann. Dazu zählen Krankheit, geringe Berufsaussichten im alten Job, z.B. aufgrund der Digitalisierung oder erfolgreiche Aussichten auf Jobangebote im neu angestrebten Beruf. Bezuschusst werden können zusätzlich auch anfallende Fahrtkosten, notwendige Kinderbetreuungskosten sowie Unterbringungskosten am Lehrgangsort.
Wie bestreitet man seinen Lebensunterhalt während einer Umschulung?
Während einer Umschulung erhalten die Teilnehmenden zwar kein Gehalt, es ist aber möglich, sogenanntes Übergangsgeld zu beantragen. Anspruch darauf besteht, wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeführt wurde, der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) besteht oder, wenn zwölf Monate vor Start der Umschulung eine schulische Ausbildung absolviert wurde. Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf Grundlage des letzten Nettogehalts vor Antragsstellung berechnet. Es beträgt für Antragsstellende ohne Kinder 68 % des Nettoarbeitsentgeltes und 75 %, wenn Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld im Haushalt leben. Ein Antrag auf Übergangsgeld kann bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
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